Kulturpolitik Stadt Zürich | Abstimmung vom 29 November 2020
Das heutige Fördersystem ist überholt: Die Stadtzürcher Tanz- und Theaterlandschaft braucht ein neues Modell.
arttv.ch äussert sich selten politisch, hier aber liegt uns ein «JA» am Herzen, denn ein neues Fördermodell macht Sinn. Dies hat auch die Corona-Krise gezeigt. Ein Ja am 29. November 2020 ermöglicht eine nachhaltige Unterstützung für Häuser und die Freie Szene.
Über das Komitee «Ja zum Fördersystem Tanz und Theater»
Die Ja-Kampagne zum neuen Fördersystem Tanz und Theater wird finanziert von: Festspiele Zürich, Schauspielhaus Zürich, Theater Neumarkt, Theaterhaus Gessnerallee, Tanzhaus Zürich, Fabriktheater, Gönnerverein Zürcher Theater Spektakel, SP Stadt Zürich, Grüne Stadt Zürich und AL Stadt Zürich. Die Tanz- und Theaterhäuser finanzieren die Kampagne ausdrücklich aus Drittmitteln und nicht aus städtischen Subventionsgeldern.
Zentrales Element Konzeptförderung
Zentrales Element der Abstimmungsvorlage ist die Konzeptförderung. Damit werden Tanz- und Theaterhäuser sowie Künstler*innen der Freien Szene aufgrund der von ihnen eingereichten Konzepte über mehrere Jahre gefördert. Sie ersetzt die Förderung einzelner Projekte, die sich gerade in der Corona-Krise als untaugliches Mittel erwiesen hat. Das neue Fördermodell stärkt damit die städtischen Tanz- und Theaterhäuser und die Freie Szene und unterstützt diese nachhaltig, indem es ihnen eine Konzentration auf die künstlerische Tätigkeit erlaubt. Es fördert zudem die Vernetzung und Zusammenarbeit unter Tanz- und Theaterhäusern und Künstler*innen der Freien Szene. Für die Konzeptförderung stehen jährlich 6,5 Millionen Franken zur Verfügung. Die notwendigen Mittel werden grösstenteils durch eine Umverteilung bereits bestehender Förderbeiträge gedeckt, wodurch Mehrkosten von lediglich 2,5 Millionen entstehen. Die Einführung der Konzeptförderung ist vorerst auf 12 Jahre begrenzt.
Auf einen Blick
Das jetzige Modell besteht seit über 30 Jahren und ist längst überholt. Tanz- und Theaterhäuser sowie Künstler*innen der Freien Szene werden aufgrund der von ihnen eingereichten Konzepte über mehrere Jahre direkt gefördert. Dabei werden Förderbeiträge mit längeren Laufzeiten gesprochen: für Häuser sechs Jahre, für Gruppen und Einzelkünstler*innen zwei oder vier Jahre. Die eingereichten Konzepte werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Der Stadtrat entscheidet über Gesuche von Gruppen und Einzelkünstler*innen für eine Förderung über zwei oder vier Jahre, der Gemeinderat über die Förderung von Häusern während sechs Jahren.